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   BGH, 26.07.1977 - 1 StR 244/77   

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https://dejure.org/1977,8519
BGH, 26.07.1977 - 1 StR 244/77 (https://dejure.org/1977,8519)
BGH, Entscheidung vom 26.07.1977 - 1 StR 244/77 (https://dejure.org/1977,8519)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 1977 - 1 StR 244/77 (https://dejure.org/1977,8519)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Weiterführung einer unterbrochenen Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten - Eigenmächtiges Ausbleiben eines Angeklagten bei der Hauptverhandlung - Ablehnung eines Sachverständigen durch ein Gericht - Verzicht auf die Vereidigung eines Zeugen - Ablehnung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60

    Verkündung der Urteilsformel in Abwesenheit des Angeklagten - Selbstmordversuch

    Auszug aus BGH, 26.07.1977 - 1 StR 244/77
    Nach § 231 Abs. 2 StPO darf eine unterbrochene Hauptverhandlung nur dann in Abwesenheit des Angeklagten weitergeführt werden, wenn er "eigenmächtig" ferngeblieben ist, wenn er also den Versuch unternommen hat, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den Gang der Rechtspflege zu stören (BGHSt 3, 187, 190; 10, 304, 305; 16, 178, 183; 25, 317, 319).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Gericht Grund zu der Annahme hatte, der Angeklagte habe den Termin zur Fortsetzung der Hauptverhandlung vorsätzlich nicht wahrgenommen, sondern allein darauf, ob eine derartige Eigenmächtigkeit tatsächlich vorlag (BGHSt 10, 304; 16, 178, 180; BGH GA 1969, 281; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl. § 231 Rdn. 16).

  • BGH, 26.06.1957 - 2 StR 182/57
    Auszug aus BGH, 26.07.1977 - 1 StR 244/77
    Nach § 231 Abs. 2 StPO darf eine unterbrochene Hauptverhandlung nur dann in Abwesenheit des Angeklagten weitergeführt werden, wenn er "eigenmächtig" ferngeblieben ist, wenn er also den Versuch unternommen hat, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den Gang der Rechtspflege zu stören (BGHSt 3, 187, 190; 10, 304, 305; 16, 178, 183; 25, 317, 319).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Gericht Grund zu der Annahme hatte, der Angeklagte habe den Termin zur Fortsetzung der Hauptverhandlung vorsätzlich nicht wahrgenommen, sondern allein darauf, ob eine derartige Eigenmächtigkeit tatsächlich vorlag (BGHSt 10, 304; 16, 178, 180; BGH GA 1969, 281; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl. § 231 Rdn. 16).

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 26.07.1977 - 1 StR 244/77
    Soweit der Beschwerdeführer meint, dem Gesuch hätte jedenfalls stattgegeben werden müssen, ist sein Vorbringen unzulässig, weil es sich nicht mit den Ablehnungsgründen des Gerichts auseinandersetzt (vgl. BGHSt 21, 334, 340).
  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60

    Zulässigkeit eines Tonbandes - Einverständnis des Angeklagten - Polizeibeamter

    Auszug aus BGH, 26.07.1977 - 1 StR 244/77
    Dem Gericht ist es nicht zuzumuten, Beweise zu erheben, von deren völliger Nutzlosigkeit es überzeugt ist, weil sie nicht der Sachaufklärung dienen, sondern zumindest objektiv auf bloße Prozeßverzögerung hinauslaufen würden; daher kann sich die völlige Nichteignung der Beweisperson insbesondere aus dem Umstand ergeben, daß sie sich mangels tatsächlicher Anhaltspunkte zu der vorgelegten Beweisfrage sachlich überhaupt nicht äußern kann (BGHSt 14, 339, 342).
  • BGH, 02.10.1952 - 3 StR 83/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.07.1977 - 1 StR 244/77
    Nach § 231 Abs. 2 StPO darf eine unterbrochene Hauptverhandlung nur dann in Abwesenheit des Angeklagten weitergeführt werden, wenn er "eigenmächtig" ferngeblieben ist, wenn er also den Versuch unternommen hat, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den Gang der Rechtspflege zu stören (BGHSt 3, 187, 190; 10, 304, 305; 16, 178, 183; 25, 317, 319).
  • BGH, 09.05.1974 - 4 StR 102/74

    Verurteilung wegen Diebstahls in einem schweren Fall - Erfordernis der

    Auszug aus BGH, 26.07.1977 - 1 StR 244/77
    Nach § 231 Abs. 2 StPO darf eine unterbrochene Hauptverhandlung nur dann in Abwesenheit des Angeklagten weitergeführt werden, wenn er "eigenmächtig" ferngeblieben ist, wenn er also den Versuch unternommen hat, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den Gang der Rechtspflege zu stören (BGHSt 3, 187, 190; 10, 304, 305; 16, 178, 183; 25, 317, 319).
  • BGH, 15.11.1977 - 1 StR 301/77

    Eintritt des Strafklageverbrauchs - Ordnungsgemäße Verlesung von Niederschriften

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Gericht Grund zu der Annahme hatte, der Angeklagte habe den Termin zur Fortsetzung der Hauptverhandlung vorsätzlich nicht wahrgenommen, sondern allein darauf, ob eine derartige Eigenmächtigkeit tatsächlich vorlag (BGH, Urteil vom 26. Juli 1977 - 1 StR 244/77 - m. Nachw.) und ob ihm dies - auch im Zeitpunkt der Revisionsverhandlung - nachgewiesen werden kann (BGH, Urteile vom 25. Juli 1973 - 2 StR 20/73 - und vom 13. Dezember 1973 - 4 StR 593/73).
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